Allgemeine Geschäftsbedingungen

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I. Geltung:

Diese AGB gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnliches. Eines ausdrücklichen Widersprechens gegen die Geltung von AGB des Käufers bedarf es nicht. Vielmehr gelten die nachstehenden AGB spätestens mit der Entgegennahme des verkauften Materials als angenommen.

II. Angebote und Abschlüsse:

Unsere Angebot sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere sämtliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Preise:

Die Preise verstehen sich, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, für Lieferung ab Werk ohne Verpackung, Transport und Versicherung.

IV. Zahlung und Verrechnung:

1. Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Zahlungsbedingungen sind für den Käufer verbindlich. Soweit im Einzelfall nichts vereinbart wurde, sind Zahlungen netto Kasse bei Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zu leisten.

2. Wir nehmen diskontfähige Schecks und Wechsel erfüllungshalber an, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Scheck- und Wechselhingabe hat dabei sofort nach Rechnungsempfang zu erfolgen, wobei eine Skontogewährung nicht erfolgt und die Diskontspesen sofort zu vergüten sind.

3. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von anderweitigen Vereinbarungen sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte wahlweise noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, uns genehme Sicherheiten zu fordern, nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Wir sind berechtigt, mit unseren Forderungen gegen die des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, aufzurechnen, auch wenn die gegenseitigen Forderungen verschieden fällig sind. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Käufers sind nicht statthaft.

V. Lieferfristen und Termine:

1. Lieferfristen und -termine gelten als annähernd, es sei denn, daß wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung. Zugesagte Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den Käufer mit seinen Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, uns gegenüber aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug gerät, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

2. Ereignisse höherer Gewalt (dieser stehen gleich Streik, Aussperrung, Roh- und Brennstoffmangel, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände) berechtigen uns - auch innerhalb eines Verzuges - die Lieferung um die Dauer der Behinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten.

3. Sämtliche vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechte beziehen sich grundsätzlich nur auf die noch nicht erfüllten Teile des Vertrages.

4. Erwächst dem Käufer wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung ein Schaden, so ersetzen wir den nachweislich entstandenen, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch 5 % desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht voll vertragsmäßig geliefert werden kann. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosen Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

PRESSE

Pressemitteilung der Heinze Gruppe GmbH und der Linden GmbH & Co. KG
Heinze Kunststofftechnik GmbH & Co. KG erwirbt die Linden Gruppe (Linden Verwaltungs-GmbH, Linden GmbH & Co. KG, Linden s.r.o.) von der Heitkamp & Thumann KG, Düsseldorf...

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